ARFEP.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ARFEP IT-Service
Inhaber: Halil Ayberk Bulut
Weender Straße 80-82, 37073 Göttingen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen ARFEP IT-Service, Inhaber Halil Ayberk Bulut (nachfolgend „ARFEP"), und seinen Kunden über IT-Dienstleistungen, Wartungs- und Supportleistungen sowie die Lieferung von Hardware und Zubehör.

(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher (§ 13 BGB) als auch ein Unternehmer (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ARFEP ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website arfep.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail), durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots oder durch Beginn der Leistungserbringung durch ARFEP.

(3) Angebote von ARFEP sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der konkrete Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

(2) IT-Dienstleistungen (z. B. Einrichtung, Wartung, Support, Beratung) werden als Dienstleistungen nach §§ 611 ff. BGB erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein konkreter Erfolg (Werkleistung) vereinbart wurde.

(3) ARFEP ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen. ARFEP bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.

(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG berechnet ARFEP keine Umsatzsteuer; alle Preise sind Endpreise.

(2) Dienstleistungen werden, sofern kein Festpreis vereinbart ist, nach Zeitaufwand zu den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in 15-Minuten-Schritten. Angefangene Abrechnungseinheiten werden aufgerundet.

(3) Anfahrtskosten werden nach den bei Vertragsschluss mitgeteilten Zonenpauschalen berechnet. Innerhalb des Stadtgebiets Göttingen erfolgt die Anfahrt kostenfrei.

(4) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert von mehr als 1.000 Euro ist ARFEP berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu verlangen. Die Leistungserbringung beginnt in diesem Fall erst nach Eingang der Anzahlung.

(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB).

(7) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von ARFEP anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ARFEP alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Zugangsdaten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

(2) Der Kunde sorgt dafür, dass ARFEP zum vereinbarten Termin Zugang zu den betroffenen Systemen und Räumlichkeiten erhält und ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner erreichbar ist.

(3) Datensicherung: Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn jeglicher Arbeiten an seinen IT-Systemen eine vollständige und funktionsfähige Sicherung seiner Daten durchzuführen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von ARFEP beauftragt wurde. ARFEP weist darauf hin, dass Arbeiten an IT-Systemen (z. B. Reparaturen, Updates, Neuinstallationen, Hardwaretausch) grundsätzlich mit dem Risiko eines Datenverlustes verbunden sein können.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch verletzte Mitwirkungspflichten des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von ARFEP. Hierdurch entstehender nachgewiesener Mehraufwand kann zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet werden.

§ 6 Terminvereinbarungen und Stornierung

(1) Vereinbarte Vor-Ort-Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

(2) Bei Absagen mit kürzerem Vorlauf oder bei Nichtantreffen des Kunden zum vereinbarten Termin ist ARFEP berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe einer Stunde des vereinbarten Stundensatzes zuzüglich angefallener Anfahrtskosten zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Lieferung von Hardware, Eigentumsvorbehalt

(1) Beschafft ARFEP im Auftrag des Kunden Hardware oder Zubehör, gelten die im Angebot genannten Preise. Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

(2) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ARFEP (Eigentumsvorbehalt).

(3) Für gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für neu hergestellte Sachen zwölf Monate ab Lieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(4) Herstellergarantien bestehen unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers.

§ 8 Gewährleistung bei Dienst- und Werkleistungen

(1) Für vereinbarte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften der §§ 634 ff. BGB.

(2) Offensichtliche Mängel sind ARFEP innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bzw. Leistungserbringung in Textform anzuzeigen. Für Verbraucher gilt: Die Versäumung dieser Frist führt nicht zum Verlust der gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(3) ARFEP ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

§ 9 Haftung

(1) ARFEP haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ARFEP nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre. Dies gilt nicht, sofern die Datensicherung ausdrücklich als Leistung von ARFEP beauftragt wurde.

(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund übernommener Garantien bleibt unberührt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Wartungs- und Supportverträge (wiederkehrende Leistungen)

(1) Umfang, Reaktionszeiten und Vergütung wiederkehrender Leistungen (z. B. Security-Pakete, Managed Services) ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des vereinbarten Pakets.

(2) Wartungs- und Supportverträge haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Bei vereinbarter jährlicher Vorauszahlung beträgt die Laufzeit zwölf Monate; der Vertrag verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit und ist dann monatlich mit einer Frist von 14 Tagen kündbar.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Die Zahlung wiederkehrender Vergütungen erfolgt, sofern vereinbart, per SEPA-Lastschrift. Der Kunde erteilt hierzu ein SEPA-Lastschriftmandat. Die Vorabankündigung (Pre-Notification) erfolgt mindestens fünf Kalendertage vor Fälligkeit.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder über die Website) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher bei Vertragsschluss gesondert zur Verfügung gestellt wird.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass ARFEP mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, hat er dies ausdrücklich zu verlangen. Widerruft der Verbraucher in diesem Fall den Vertrag, schuldet er ARFEP einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn ARFEP die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis vom Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat.

§ 12 Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung. Soweit ARFEP im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Managed Backup oder Fernwartung), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 13 Vertraulichkeit

ARFEP verpflichtet sich, alle im Rahmen der Leistungserbringung erlangten Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse, Daten und interne Angelegenheiten des Kunden vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch keine zwingenden verbraucherschützenden Bestimmungen des Staates entzogen werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Göttingen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: Juli 2026

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